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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.1992 - 11 A 10144/92   

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https://dejure.org/1992,5348
OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.1992 - 11 A 10144/92 (https://dejure.org/1992,5348)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.12.1992 - 11 A 10144/92 (https://dejure.org/1992,5348)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Dezember 1992 - 11 A 10144/92 (https://dejure.org/1992,5348)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mitglied einer IHK; Verweigerung des Beitrages; Wirtschaftspolitik der Kammer; Güterkraftverkehr

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 541/57

    Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.1992 - 11 A 10144/92
    Die Industrie- und Handelskammer ist gerade nicht die Vertreterin der Interessen der einzelnen Mitglieder sondern öffentlich-rechtliche Körperschaft, die öffentliche Aufgaben erfüllt (vgl. den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 1962 - 1 BvR 541/57 -NJW 1963 S.195).

    Wenn sie dies entweder gar nicht versucht haben oder aber ihre Vorstellungen gegenüber den Auffassungen der Mehrheit nicht haben durchsetzen können, so müssen sie das Ergebnis als dem Gesetz entsprechend hinnehmen (vgl. in diesem Zusammenhang die Äußerung des Bundesverfassungsgerichts in seinem erwähnten Beschluß vom 19. Dezember 1962 - a.a.O. -, die Pflichtmitgliedschaft verhindere, daß finanzstarke Mitglieder mit Austrittsdrohungen die Berücksichtigung ihrer Sonderinteressen und Sonderauffassungen zu erzwingen versuchen könnten).

  • BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79

    Ärztekammer - Verbandszeitschrift - Allgemeinpolitisch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.1992 - 11 A 10144/92
    Der Senat schließt sich dem Verwaltungsgericht und der von ihm zitierten Rechtsprechung an und sieht insoweit gemäß § 130 b VwGO von einer eigenen Begründung ab, zumal einer der Prozeßbevollmächtigten der Klägerinnen selbst in einer Anmerkung zu dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (DVBl. 1980 S. 569) die Auffassung vertreten hat, daß ein Beitragsverweigerungsrecht nur in Ausnahmefällen bestehen könne, sei schon deshalb anzuerkennen, weil der Beitrag nicht nur für das (in dem damaligen Rechtsstreit ausdrücklich so beurteilte) rechtswidrige Handelnder Körperschaft, sondern auch für die Erfüllung in der ihr unangreifbar zustehenden Aufgaben gezahlt werde, eine Aufspaltung aber in der Regel nicht möglich sei (vgl. im übrigen auch Redeker, Grenzen für Aufgaben und Tätigkeit öffentlich-rechtlicher Zwangsverbände, NJW 1982 S. 1266).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 65.78

    Vorbeugender Rechtsschtutz gegen drohende Exmatrikutation; Exmatrikulation bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.1992 - 11 A 10144/92
    Wie das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa die Urteile vom 01. März 1977 - I C 42.74 - NJW 1977 S. 1893 und vom 13. Dezember 1979- 7 C 65.78 - DVBl. 1980 S. 567) bereits zutreffend ausgeführt hat, steht dem Zwangsmitglied einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes, das mit der Tätigkeit der Körperschaft nicht einverstanden ist, als Mittel der Selbsthilfe kein Recht auf Verweigerung des satzungsgemäßen Beitrages zu.
  • BVerwG, 10.06.1986 - 1 C 4.86

    Handwerkskammer - Mitgliedschaft

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.1992 - 11 A 10144/92
    Durch die Zugehörigkeit zum DIHT werden die Selbständigkeit und das Initiativrecht der Kammern nicht beeinträchtigt (§ 3 Abs. 5).Damit handelt der DIHT nach seiner Satzung im gesetzlichen Aufgabenbereich der Industrie- und Handelskammern, also auch der Beklagten, die Beteiligung der Beklagten an dem DIHT ist ein Teil ihrer eigenen Aufgabenwahrnehmung (vgl. insoweit das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 1986 - 1 C 4.86 - GewArch 1986 S. 298 zur Klage des Pflichtmitgliedes einer Handwerkskammer, die Kammer zu verpflichten, aus dem Deutschen Handwerkskammertag auszutreten).
  • BVerwG, 01.03.1977 - I C 42.74

    Teilweise Verweigerung des Mitgliedsbeitrags zu einer Handwerkskammer -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.1992 - 11 A 10144/92
    Wie das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa die Urteile vom 01. März 1977 - I C 42.74 - NJW 1977 S. 1893 und vom 13. Dezember 1979- 7 C 65.78 - DVBl. 1980 S. 567) bereits zutreffend ausgeführt hat, steht dem Zwangsmitglied einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes, das mit der Tätigkeit der Körperschaft nicht einverstanden ist, als Mittel der Selbsthilfe kein Recht auf Verweigerung des satzungsgemäßen Beitrages zu.
  • BVerwG, 23.03.2016 - 10 C 4.15

    Allgemeine Handlungsfreiheit; Aufgabenüberschreitung; Austritt; Dachverband;

    Ein Anspruch des Kammermitglieds auf Austritt seiner Kammer aus dem Dachverband ist auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil ein Anspruch des Kammermitglieds auf den Austritt aus der Kammer selbst ausgeschlossen ist (so OVG Koblenz, Urteil vom 23. Dezember 1992 - 11 A 10144/92 - GewArch 1993, 289 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2014 - 16 A 1499/09

    IHK Münster muss nicht aus dem DIHK austreten

    vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 23. Dezember 1992 - 11 A 10144/92 -, juris, Rdnr. 25 (= GewArch 1993, 289); für vergleichbare öffentlich-rechtliche Kammern siehe BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1986 - 1 C 4.86 -, a. a. O., Rdnr. 14; Bay. VGH, Urteil vom 26. Juni 2007, a. a. O., Rdnr. 23.

    vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 23. Dezember 1992, a. a. O., Rdnr. 25; siehe in diesem Zusammenhang auch Hess. VGH, Urteil vom 28. November 1983 - VIII OE 95/79 -, GewArch 1984, 234, 235; gegen einen Austrittsanspruch bei einzelnen Aktivitäten außerhalb des durch Gesetz bzw. Satzung eröffneten Kompetenzbereichs offenbar auch Bay. VGH, Urteil vom 26. Juni 2007, a. a. O., Rdnr. 30, der für diesen Fall nur einen Anspruch auf Einwirkung des Mitglieds auf den Dachverband, derartige unzulässige Aktivitäten zu unterlassen, erörtert.

  • VG Düsseldorf, 26.09.2007 - 20 K 4698/06

    Streit über den Umfang des Kontrollanspruchs von Kammermitgliedern zur

    Es ist nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte, Beschlüsse der Industrie- und Handelskammern, ihrer Organe oder Zusammenschlüsse, die in einem ordnungsgemäßen Verfahren zustande gekommen sind, darauf zu überprüfen, ob sie den wirtschaftlichen Interessen einzelner Mitglieder gerecht werden, vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 23.12.1992 - 11 A 10144/92 - GewArch 1993, 289.

    Die Beteiligung der Beklagten an dem DIHK ist demnach ein Teil ihrer eigenen Aufgabenwahrnehmung, OVG Koblenz, Urteil vom 23.12.1992 a.a.O.; VG Frankfurt, Urteil vom 17.03.2000 - 7 E 1044/97 (2) - GewArch 2000, 332.

  • VG Düsseldorf, 11.05.2016 - 20 K 3417/15

    "IHK-Jubiläumsstiftung Krefeld" grundsätzlich zulässig

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Dezember 1992 - 11 A 10144/92 -, juris Rn. 26; Schöbener, in: Kluth (Hrsg.), Handbuch des Kammerrechts, 2. Aufl. 2011, § 14 Rn. 98.
  • VGH Bayern, 28.11.2008 - 22 ZB 06.3417

    Mitgliedschaft einer IHK im DIHK e.V.; Einwirkung einer IHK auf den DIHK e.V.;

    Zur begehrten Beendigung der Mitgliedschaft im DIHK und der Einstellung der finanziellen Unterstützung des DIHK führte das Verwaltungsgericht aus, die Beklagte verlasse offenkundig nicht die Grenzen der legitimen Kammerbetätigung, da ein derartiger Zusammenschluss in § 1 Abs. 4 a IHKG gesetzlich vorgesehen sei; das Gericht folge ausdrücklich der Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 23. Dezember 1992 (GewArch 1993, 289) und beziehe sich auf die dortigen Entscheidungsgründe.

    Nur so kann die pauschale Bezugnahme auf die Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 23. Dezember 1992 (GewArch 1993, 289) verstanden werden, die mit dem erst 1999 in Kraft getretenen § 1 Abs. 4 a IHKG erkennbar nichts zu tun haben kann.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2014 - 1 L 72.13

    Rechtswegbeschwerde; Vorabentscheidung; Feststellungsklage; Äußerungen;

    Der Beklagte handelt nach § 1 seiner Satzung (Stand: 17. November 2011) innerhalb des gesetzlichen Aufgabenbereichs der Industrie- und Handelskammern, deren Beteiligung an ihm einen Teil der eigenen Aufgabenwahrnehmung darstellt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Dezember 1992 - 11 A 10144/92 - juris Rn. 25 m.w.N.; Möllering, in: Frentzel/Jäkel/Junge, IHKG, 7. Aufl. 2007, Einf. Rn. 19; Ennuschat/Tille, GewArch 2007, 24 ff.; Hendler; DÖV 1986, 675 ff.; Hahn; GewArch 2003, 217 ).
  • VG Ansbach, 14.11.2005 - AN 4 K 05.02434

    Gewerbesteuerpflicht eines Berufsbetreuers; Pflichtmitgliedschaft eines

    Im Übrigen ist die Verbandslast und auch Beitragspflicht die selbstverständliche Folge der gesetzlich angeordneten Pflichtmitgliedschaft (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 1.3.1977, 1 C 42.74; OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 23.12.1992, GewArch 1993, 289 f.).
  • VG Berlin, 22.12.2020 - 4 L 577.20
    Der Beklagte handelt nach § 1 seiner Satzung (Stand: 17. November 2011) innerhalb des gesetzlichen Aufgabenbereichs der Industrie- und Handelskammern, deren Beteiligung an ihm einen Teil der eigenen Aufgabenwahrnehmung darstellt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Dezember 1992 - 11 A 10144/92 - juris Rn. 25 m.w.N.; Möllering, in: Frentzel/Jäkel/Junge, IHKG, 7. Aufl. 2007, Einf. Rn. 19; Ennuschat/Tille, GewArch 2007, 24 ff.; Hendler; DÖV 1986, 675 ff.; Hahn; GewArch 2003, 217 ).
  • VG Berlin, 19.12.2014 - 4 K 17.11

    Öffentliche Äußerung des DIHK

    Vielmehr ist die Mitgliedschaft der einzelnen Industrie- und Handelskammern beim Beklagten Teil der Aufgabenwahrnehmung der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (OVG Koblenz, Urteil vom 23. Dezember 1992 - 11 A 10144/92 -, Rn. 25, juris = GewArch 1993, 289 ff.).
  • VG Frankfurt/Main, 17.03.2000 - 7 E 1044/97

    Scientology-Kirche - zur Pflichtmitgliedschaft in der IHK und zur Beitragspflicht

    Für die grundsätzliche Verpflichtung zur Beitragszahlung kommt es nämlich nicht darauf an, ob der Kammerzugehörige mit der konkreten Betätigung seiner IHK zufrieden ist oder nicht (vgl. grundlegend hierzu OVG Koblenz, Urt. vom 23.12.1992, 11 A 10144/92, GewArch 1993, 289).
  • VG Arnsberg, 08.11.2000 - 1 K 2473/99

    Baurechtliche Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer

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